Aktuell
Erbrecht
BGH: Anfechtung von wechselbezüglichen Verfügungen des
zuerst verstorbenen Ehegatten durch einen Dritten ist
möglich
§ 2285 BGB steht der Anfechtung der wechselbezüglichen
Verfügung im Testament durch den erstversterbenden
Ehegatten durch einen Dritten grundsätzlich nicht im Weg.
Hat jedoch der überlebende Ehegatte eine bindende
wechselbezügliche Verfügung nicht fristgerecht
angefochten, so können weder die Verfügung des
überlebenden, noch des verstorbenen Ehegatten durch einen
Dritten angefochten werden.
BGH,
Urteil vom 25.05.2016, Az. IV ZR 205/15
BGH: Unterscheidung zwischen Schenkung und
Beeinträchtigungsabsicht bei der Vertragserben
beeinträchtigenden Schenkung
Bei der Prüfung des Vorliegens einer Vertragserben
beeinträchtigenden Schenkung nach § 2887 Abs. 1 BGB ist
zwischen dem Vorliegen einer Schenkung (auch gemischten
Schenkung) einerseits und der Beeinträchtigungsabsicht des
Erblassers andererseits zu unterscheiden. Beides ist
getrennt zu prüfen. Bei der Bewertung der Schenkung, bzw.
gemischten Schenkung sind ggf. vereinbarte
Nießbrauchsrechte oder Pflegevereinbarungen zu
berücksichtigen, bei deren Beurteilung es nicht auf ihre
tatsächliche Ausübung oder ihr eintreten ankommt, sondern
vielmehr auf eine subjektive Bewertung der
Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
BGH,
Urteil vom 28.09.2016, Az. IV ZR 513/15
BGH: Herausgabe eines Geschenks einer
beeinträchtigenden Schenkung kann durch den Vertragserben
vom Beschenkten nach Bereicherungsrecht verlangt werden
Bei einer Schenkung, die den Vertragserben
beeinträchtigenden, kann die Herausgabe des Geschenks auch
von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom
Beschenkten erlangt hat, unter den Voraussetzungen des §
822 BGB verlangt werden. Aufgrund der Tatsache, dass der
unentgeltliche Erwerb des Dritten weniger schutzwürdig ist
als das Interesse des Vertrags- bzw. Schlusserben an der
Herausgabe des Geschenks, ist § 822 BGB analog anzuwenden.
Der Bundesgerichtshof knüpft an seine Rechtsprechung zum
Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers an, nach
der § 822 BGB entsprechend anwendbar ist (BGH, Urteile vom
03.02.1989 Az. V ZR 190/87).
BGH, Urteil vom 20.11.2013, Az. IV ZR 54/13
BGH: Beginn der Verjährungspflicht des
Pflichtteilsanspruchs
Es kommt nicht auf die Kenntnis des
Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des
Nachlasses für den Beginn der Verjährung des
Pflichtteilsanspruchs an. Soweit der
Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit
eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt beginnt
die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
BGH, Urteil vom 16. Januar 2013, Az. IV ZR 232/12
BGH: Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung
Kann der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des
Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten so
ist der der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung
vererblich, Der Bereicherungsanspruch entsteht dann
endgültig, wenn der Leistungsempfänger anderweitig über
das Eigentum verfügt oder stirbt.
BGH, Urteil vom 22. März 2013, Az. V ZR 28/12
BGH: Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen
Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht
vererblich.
BGH, Urteil vom 29. April 2014, Az. VI ZR 246/12
BGH: Unwirksamkeit einer AGB Klausel einer Sparkasse
Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen
nachgebildete Klausel einer Sparkasse
"Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung
der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines
Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder
ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen;
fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse
mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann
auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines
Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine
Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament
oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über
die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.“
ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs.
2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Da der Erbe nach deutschem Recht nicht verpflichtet ist,
sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern
diesen Nachweis auch in anderer Form erbringen kann, führt
die grundsätzliche Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins in
vielen Fällen zu einer unerträglichen Belästigung des
Erben, zu unnützen Kosten und zur Verzögerung der
Nachlassregulierung, so dass die Klausel bei Verbrauchern
keinen Bestand haben kann.
BGH,
Urteil vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12
Familienrecht
OLG Frankfurt: Keine Alleinentscheidungsbefugnis für
eine Urlaubsreise mit Kind in die Türkei unter den
gegenwärtigen Verhältnissen im Land
Die Entscheidung mit dem Kind eine Urlaubsreise in die
Türkei zu unternehmen unterfällt unter den gegenwärtigen
dortigen Umständen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis
eines Elternteils nach § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB.
Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine
Urlaubsreise des Kindes in die Türkei nach § 1628 BGB kann
bei Sicherheitsbedenken des anderen Elternteils verhindert
werden. Die abstrakte Gefahr die eine Reise in die
Türkei für das Kindeswohl mit sich bringt geht trotz
fehlender Sicherheitswarnung des Auswärtigen Amtes für die
entsprechende Region über das allgemeine Lebensrisiko
hinaus und ist daher nicht als Angelegenheit des täglichen
Lebens einzuschätzen in der der Obhut ausübende Elternteil
Obhut gemäß § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB allein entscheiden
kann.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2016, Az. 5 UF
206/16
BGH: Familienunterhalt: Besonderer persönlicher Bedarf
für die Unterhaltsberechnung bei stationärer
Pflegebedürftigkeit
Durch die stationäre Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten
entsteht diesem ein besonderer persönlicher Bedarf durch
anfallende Heim- und Pflegekosten.
In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch
ausnahmsweise auf eine Geldrente. Die stationäre
Behandlung indiziert keine Trennung und die damit
einhergehende Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft
und.
Der Unterhaltsschuldner braucht jedoch nur innerhalb
seiner Leistungsfähigkeit zu leisten. Der eheangemessene
Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist ihm dabei
zuzuerkennen.
BGH,
Beschluss vom 27.04.2017, Az. XII ZB 485/14
BGH: Umgangsrecht des leiblichen Vaters auch gegen den
Willen der rechtlichen Eltern möglich
Der leibliche Vater hat bei Verantwortungsbereitschaft
und ernsthaftem Interesse an dem Kind ein Recht auf Umgang
mit selbigem.
Verweigern ihm die rechtlichen Eltern allein aufgrund der
Annahme, dass das Kindeswohl dadurch gefährdet werde, dass
die rechtlichen Eltern durch den Umgang mit dem leiblichen
Vater überfordert wären, wodurch mittelbar das Kindeswohl
gefährdet werde, den Umgang, so ist an diese Wertung ein
strenger Maßstab zu setzen.
Die alleinige Weigerung der rechtlichen Eltern den Umgang
des leiblichen Vaters mit dem Kind zuzulassen genügt daher
nicht, um einen entsprechenden Antrag nach § 1686a Abs. 1
Nr. 1 BGB abzuweisen, wenn keine bedenkliche
Beeinträchtigung des Kindeswohls anzunehmen ist.
BGH,
Beschluss vom 05.10.2016, Az. XII ZB 280/15
BGH: Betrieblicher Pensionsfond
Versorgungsanrechte bei einem betrieblichen
Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen
(hier: Abteilung A des Telekom Pensionsfonds a.G.), können
in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden.
BGH,
Beschluss vom 17.09.2014, Az. XII ZB 178/12
BSG: Keine Bagatellgrenzen für Umgangskosten
Das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ( BVerfG,
Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09) festgestellt,
dass Arbeitslosengeld II-Empfänger einen speziellen
Anspruch auf Leistungen für einen unabweisbaren,
laufenden, nicht nur einmaligen und besonderen Bedarf
haben. Dieser besondere Bedarf wurde mittlerweile in §
21 Abs. 6 SGB II geregelt. Das Bundessozialgericht
hat jetzt klargestellt, dass die Bagatellgrenze des §
42a SGB II hierfür nicht gilt.
Ein Mann hatte Mehrbedarf beantragt, um das Umgangsrecht
mit seiner Tochter wahrnehmen zu können, die 17 km
entfernt wohnte. Das Jobcenter hatte den entsprechenden
Antrag abgelehnt. Vor dem Sozial- und dem
Landessozialgericht hatte der Mann Erfolg. Das
Bundessozialgericht bestätigte diese Entscheidungen.
Pressemitteilung
BSG, Urteil vom 04.06.2014, Az. B 14 AS 30/13 R
OLG Bremen: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der
Vermögensfürsorgepflicht bei bestehender Ehe
Ein Ehegatte meldet die Hausratversicherung für die
gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum
stehende Wohnung heimlich um. Damit verstößt er während
des Zusammenlebens gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2
BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem
anderen Ehegatten. Nach einem späteren Einbruch wurde der
entwendete Hausrat in der Ehewohnung nicht von der
Versicherung ersetzt, da die Versicherung nicht mehr
bestand. Folglich ist der Ehegatte, der die Versicherung
heimlich umgemeldet hat, gegenüber dem hintergangenen
Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.
OLG
Bremen, Beschluss vom 19.09.2014, Az. 4 UF 40/14
OLG Brandenburg: Erwerbsobliegenheit im mittleren
Erwerbsalter
Der Erwerbsobliegenheit nach § 1574 Abs. 1 BGB genügt
ein Ehegatte nur, wenn er sich ausreichend um eine
vollschichtige Tätigkeit bemüht. Auch in Zeiten hoher
Arbeitslosigkeit hat ein Arbeitnehmer im mittleren
Erwerbsalter eine reale Beschäftigungschance und kann
daher nicht von vornherein auf Bewerbungen verzichten.
Es kann angenommen werden, dass eine ungelernte, aber
erfahrene Bürokraft den Mindestlohn von 8,50 Euro erzielen
kann.
OLG
Brandenburg, Beschluss vom
07.08.2014, Az. 9 UF 159/13
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH: Bestellung eines Dritten zum Liquidator
Wenn die gesetzlich vorgesehene gemeinschaftliche
Geschäftsführung aller Gesellschafter wegen des Zuschnitts
der Gesellschaft als Publikumsgesellschaft nicht
praktikabel erscheint und es daher zur Wahrung der
Handlungsfähigkeit naheliegt, die
Geschäftsführungsaufgaben im Stadium der Liquidation auf
eine oder einzelne Person(en) zu übertragen, widerspricht
es nicht grundsätzlich den Interessen der übrigen
Gesellschafter, anstelle eines Gesellschafters einen
Dritten als Liquidator zu bestellen, der an dem Ergebnis
der Auseinandersetzung kein unmittelbares Eigeninteresse
hat. § 146 Abs. 1 Satz 1 HGB lässt für die offene
Handelsgesellschaft die Bestellung eines
Nichtgesellschafters als Liquidator ausdrücklich zu. Für
die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt dies
entsprechend.
Eine auf Vertragsänderungen bezogene Mehrheitsklausel
genügt jedenfalls in einer Publikumsgesellschaft, um die
Bestellung eines Liquidators durch entsprechenden
Mehrheitsbeschluss zu ermöglichen. Der sogenannte
Bestimmtheitsgrundsatz, der eine engere Sichtweise
rechtfertigen konnte, hat für die formelle Legitimation
einer Mehrheitsentscheidung keine Bedeutung.
BGH, Urteil vom 17.09.2013, Az. II ZR 68/11
BGH: Voraussetzungen der eingeschränkten Haftung der
Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten
Die Vorschrift des § 708 BGB schränkt die Haftung der
Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten ein, indem
sie an die Stelle der nach § 276 Abs. 2 BGB maßgebenden
verkehrserforderlichen Sorgfalt den Maßstab der Sorgfalt
in eigenen Angelegenheiten setzt. An den Beweis, in
ei-genen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt anzuwenden, sind strenge
Anforderungen zu stellen. Der Umstand, dass der
Gesellschafter sich durch die schadensbegründende Handlung
zugleich selbst geschädigt hat, reicht zum Nachweis der
nicht auf den konkreten Schädigungsfall, sondern auf das
generelle Verhalten des Schädigers in dem entsprechenden
Pflichtenkreis abstellenden Entlastungsvoraussetzungen des
§ 708 BGB nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26.
Juni 1989, II ZR 128/88, WM 1989, 1850 ff.).
BGH,
Urteil vom 24.09.2013, Az. II ZR 391/12
BGH Nichtigkeit von Beschlüssen der
Gesellschafterversammlung bei Einberufungsmängeln
Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung
einer Gesellschafterversammlung können bei
Personengesellschaften zur Nichtigkeit des Beschlusses
führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder
gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem
einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die
Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung
zu ermöglichen, vereitelt wird. Der Einladungsmangel führt
aber nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses, wenn
ausgeschlossen werden kann, dass sein Zustandekommen durch
den Fehler beeinflusst ist.
BGH,
Urteil vom 11.03.2014, Az. II ZR 24/13
BGH: Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer
GmbH & Co. KG: Vertragsänderung mit Vereinbarung einer
Gehaltserhöhung im Insichgeschäft
Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH,
der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft
abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den
Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst
eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges Einverständnis der
Gesellschafterversammlung der GmbH, ist die
Vertragsänderung nach § 181 BGB schwebend unwirksam. Wird
die Änderung nicht genehmigt, hat er nach den Grundsätzen
des Anstellungsverhältnisses auf fehlerhafter
Vertragsgrundlage einen An-spruch auf die erhöhte
Vergütung, wenn er seine Tätigkeit mit Kenntnis des für
den Vertragsschluss zuständigen Organs oder zumindest
eines Organmitglieds von der Erhöhungs-vereinbarung
fortgesetzt hat.
BGH,
Urteil vom 15.04.2014, Az. II ZR 44/13
Mietrecht
BGH: Fehlende Angabe von Kündigungsgründen führt zu
keiner Schadensersatzpflicht des Vermieters
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines
Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des
Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine
Schadensersatzansprüche, vorliegend die Kosten eines
außergerichtlich eingeschalteten Anwalts, herleiten kann.
BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. VIII ZR 9/10
Steuerrecht
BFH: Schenkungssteuerpflicht für Zuwendung unter
Eheleuten besteht auch bei Übertragung des
Vermögensstandes eines Einzelkontos
Die Übertragung des Vermögensstandes eines Einzelkontos
auf den Ehegatten ist schenkungssteuerpflichtig. Beruft
sich der Beschenkte darauf, dass ihm bereits vorher ein
Anteil des Kontostandes zuzurechnen war und er insoweit
nicht bereichert ist, hat er dafür die Beweislast zu
tragen.
Insbesondere Kontovollmachten des Beschenkten für das
Konto des Schenkenden genügen jedoch nicht als
ausreichender Beweis für die Annahme gemeinsamen
Vermögens. Dies betrifft nicht die
Vermögensstandübertragungen von gemeinsamen
Ehegattenkonten.
BFH,
Urteil vom 29.06.16, Az. II R 41/14
BFH: Kein Abzug von Krankheitskosten im Rahmen des
Selbstbehalts als Sonderausgaben nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 a EStG
Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen seiner
Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart, kann
die ihm durch Krankheit tatsächlich entstandenen Kosten
nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1
a EStG geltend machen.
Die Kosten des Selbstbehalts stellen keine Gegenleistung
für das Erlangen eines Versicherungsschutzes dar und sind
folglich kein Beitrag "zu" einer Krankenversicherung. Die
selbstgetragenen Krankheitskosten stellen jedoch eine
außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG dar. Sie sind
aber nur in Höhe der Überschreitung der zumutbaren
Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG anrechenbar.
BFH,
Urteil vom 01.06.2016, Az. X R 43/14
BFH: Keine Minderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz
des Käufers
Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ändert sich
nicht dadurch, dass der Käufer im Zuge der Insolvenz ganz
oder teilweise ausfällt.
Die Grunderwerbsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem
vereinbarten Kaufpreis und der daraus resultierenden
Forderung. Besondere Umstände können einen anderen Wert
begründen, hierzu zählt jedoch nicht, ob der Käufer der
Forderung tatsächlich vollumfänglich nachkommt.
BFH,
Urteil vom 12.05.2015, Az. II R 39/14
BFH: Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht
hinsichtlich des Ausschlusses des Werbungskostenabzugs für
Berufsausbildungskosten
Der Bundesfinanzhof setzt das Verfahren aus. Es wird
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber
eingeholt, ob § 9 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes
i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom
7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem
Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des
Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung
oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung
vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese
Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen
eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine
weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen,
nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen
die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
BFH, Entscheidung vom 17.7.2014, Az. VI R 72/13
BFH: Die Tätigkeit eines Politberaters ist gewerblich
Liegt der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines
Steuerpflichtigen in der umfangreichen
Informationsbeschaffung rund um spezielle aktuelle
Gesetzgebungsvorhaben und der diesbezüglichen
Berichterstattung gegenüber seinen Auftraggebern, erzielt
er damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt weder eine
schriftstellerische noch eine wissenschaftliche oder eine
journalistenähnliche Tätigkeit aus.
BFH, Urteil vom 14.5.2014, Az. VIII R 18/11
BFH: Wirkung der strafbefreienden Erklärung bei
fehlender Steuerhinterziehung
Eine strafbefreiende Erklärung ist unwirksam, wenn ihr
keine Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit
zugrunde liegt. Die durch die Abgabe der Erklärung
bewirkte Steuerfestsetzung ist in diesem Fall jedenfalls
zur Beseitigung eines Rechtsscheins aufzuheben. Gleiches
gilt, wenn das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder
Steuerordnungswidrigkeit nicht festgestellt werden kann.
BFH, Urteil vom 1.10.2014, Az. II R 6/13
BFH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung
des Miteigentumsanteils an einem Sportpferd
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist bei Übertragung eines
Miteigentumsanteils an einem Sportpferd nicht anzuwenden.
BFH, Urteil vom 2.7.2014, Az. XI R 4/13
BFH: Kindergeld bei freiwilligem Wehrdienst
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass
der freiwillige Wehrdienst nicht in den Katalog der
Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
EStG aufgenommen wurde.
Abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der
Durchführung im Einzelfall kann der freiwillige Wehrdienst
eine Maßnahme der Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz
1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellen.
BFH, Urteil vom 3.7.2014, Az. III R 53/13
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