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Rechtsanwalt Florian Kress




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Erbrecht

BGH: Anfechtung von wechselbezüglichen Verfügungen des zuerst verstorbenen Ehegatten durch einen Dritten ist möglich

§ 2285 BGB steht der Anfechtung der wechselbezüglichen Verfügung im Testament durch den erstversterbenden Ehegatten durch einen Dritten grundsätzlich nicht im Weg. Hat jedoch der überlebende Ehegatte eine bindende wechselbezügliche Verfügung nicht fristgerecht angefochten, so können weder die Verfügung des überlebenden, noch des verstorbenen Ehegatten durch einen Dritten angefochten werden.

BGH, Urteil vom 25.05.2016, Az. IV ZR 205/15

BGH: Unterscheidung zwischen Schenkung und Beeinträchtigungsabsicht bei der Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung

Bei der Prüfung des Vorliegens einer Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung nach § 2887 Abs. 1 BGB ist zwischen dem Vorliegen einer Schenkung (auch gemischten Schenkung) einerseits und der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers andererseits zu unterscheiden. Beides ist getrennt zu prüfen. Bei der Bewertung der Schenkung, bzw. gemischten Schenkung sind ggf. vereinbarte Nießbrauchsrechte oder Pflegevereinbarungen zu berücksichtigen, bei deren Beurteilung es nicht auf ihre tatsächliche Ausübung oder ihr eintreten ankommt, sondern vielmehr auf eine subjektive Bewertung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

BGH, Urteil vom 28.09.2016, Az. IV ZR 513/15

BGH: Herausgabe eines Geschenks einer beeinträchtigenden Schenkung kann durch den Vertragserben vom Beschenkten nach Bereicherungsrecht verlangt werden

Bei einer Schenkung, die den Vertragserben beeinträchtigenden, kann die Herausgabe des Geschenks auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt hat, unter den Voraussetzungen des § 822 BGB verlangt werden. Aufgrund der Tatsache, dass der unentgeltliche Erwerb des Dritten weniger schutzwürdig ist als das Interesse des Vertrags- bzw. Schlusserben an der Herausgabe des Geschenks, ist § 822 BGB analog anzuwenden. Der Bundesgerichtshof knüpft an seine Rechtsprechung zum Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers an, nach der § 822 BGB entsprechend anwendbar ist (BGH, Urteile vom 03.02.1989 Az. V ZR 190/87).

BGH, Urteil vom 20.11.2013, Az. IV ZR 54/13

BGH: Beginn der Verjährungspflicht des Pflichtteilsanspruchs

Es kommt nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs an. Soweit der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

BGH, Urteil vom 16. Januar 2013, Az. IV ZR 232/12

BGH: Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung

Kann der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten so ist der der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung vererblich, Der Bereicherungsanspruch entsteht dann endgültig, wenn der Leistungsempfänger anderweitig über das Eigentum verfügt oder stirbt.

BGH, Urteil vom 22. März 2013, Az. V ZR 28/12

BGH: Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.

BGH, Urteil vom 29. April 2014, Az. VI ZR 246/12

BGH: Unwirksamkeit einer AGB Klausel einer Sparkasse

Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse

"Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.“

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Da der Erbe nach deutschem Recht nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern diesen Nachweis auch in anderer Form erbringen kann, führt die grundsätzliche Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins in vielen Fällen zu einer unerträglichen Belästigung des Erben, zu unnützen Kosten und zur Verzögerung der Nachlassregulierung, so dass die Klausel bei Verbrauchern keinen Bestand haben kann.

BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12

Familienrecht

OLG Frankfurt: Keine Alleinentscheidungsbefugnis für eine Urlaubsreise mit Kind in die Türkei unter den gegenwärtigen Verhältnissen im Land

Die Entscheidung mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei zu unternehmen unterfällt unter den gegenwärtigen dortigen Umständen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils nach § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB.

Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei nach § 1628 BGB kann bei Sicherheitsbedenken des anderen Elternteils verhindert werden. Die abstrakte Gefahr die eine Reise  in die Türkei für das Kindeswohl mit sich bringt geht trotz fehlender Sicherheitswarnung des Auswärtigen Amtes für die entsprechende Region über das allgemeine Lebensrisiko hinaus und ist daher nicht als Angelegenheit des täglichen Lebens einzuschätzen in der der Obhut ausübende Elternteil Obhut gemäß § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB allein entscheiden kann.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2016, Az. 5 UF 206/16

BGH: Familienunterhalt: Besonderer persönlicher Bedarf für die Unterhaltsberechnung bei stationärer Pflegebedürftigkeit

Durch die stationäre Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten entsteht diesem ein besonderer persönlicher Bedarf durch anfallende Heim- und Pflegekosten.
In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf eine Geldrente. Die stationäre Behandlung indiziert keine Trennung und die damit einhergehende Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und.
Der Unterhaltsschuldner braucht jedoch nur innerhalb seiner Leistungsfähigkeit zu leisten. Der eheangemessene Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist ihm dabei zuzuerkennen.

BGH, Beschluss vom 27.04.2017, Az. XII ZB 485/14

BGH: Umgangsrecht des leiblichen Vaters auch gegen den Willen der rechtlichen Eltern möglich

Der leibliche Vater hat bei Verantwortungsbereitschaft und ernsthaftem Interesse an dem Kind ein Recht auf Umgang mit selbigem.
Verweigern ihm die rechtlichen Eltern allein aufgrund der Annahme, dass das Kindeswohl dadurch gefährdet werde, dass die rechtlichen Eltern durch den Umgang mit dem leiblichen Vater überfordert wären, wodurch mittelbar das Kindeswohl gefährdet werde, den Umgang, so ist an diese Wertung ein strenger Maßstab zu setzen.
Die alleinige Weigerung der rechtlichen Eltern den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zuzulassen genügt daher nicht, um einen entsprechenden Antrag nach § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB abzuweisen, wenn keine bedenkliche Beeinträchtigung des Kindeswohls anzunehmen ist.

BGH, Beschluss vom 05.10.2016, Az. XII ZB 280/15

BGH: Betrieblicher Pensionsfond

Versorgungsanrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen (hier: Abteilung A des Telekom Pensionsfonds a.G.), können in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden.

 BGH, Beschluss vom 17.09.2014, Az. XII ZB 178/12 

BSG: Keine Bagatellgrenzen für Umgangskosten

Das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ( BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09) festgestellt, dass Arbeitslosengeld II-Empfänger einen speziellen Anspruch auf Leistungen für einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen und besonderen Bedarf haben. Dieser besondere Bedarf wurde mittlerweile in § 21 Abs. 6 SGB II geregelt. Das Bundessozialgericht hat jetzt klargestellt, dass die Bagatellgrenze des § 42a SGB II hierfür nicht gilt.

Ein Mann hatte Mehrbedarf beantragt, um das Umgangsrecht mit seiner Tochter wahrnehmen zu können, die 17 km entfernt wohnte. Das Jobcenter hatte den entsprechenden Antrag abgelehnt. Vor dem Sozial- und dem Landessozialgericht hatte der Mann Erfolg. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Entscheidungen.

Pressemitteilung BSG, Urteil vom 04.06.2014, Az. B 14 AS 30/13 R

OLG Bremen: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht bei bestehender Ehe

Ein Ehegatte meldet die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung heimlich um. Damit verstößt er während des Zusammenlebens gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehegatten. Nach einem späteren Einbruch wurde der entwendete Hausrat in der Ehewohnung nicht von der Versicherung ersetzt, da die Versicherung nicht mehr bestand. Folglich ist der Ehegatte, der die Versicherung heimlich umgemeldet hat, gegenüber dem hintergangenen Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.

 OLG Bremen, Beschluss vom 19.09.2014, Az. 4 UF 40/14 

OLG Brandenburg: Erwerbsobliegenheit im mittleren Erwerbsalter

Der Erwerbsobliegenheit nach § 1574 Abs. 1 BGB genügt ein Ehegatte nur, wenn er sich ausreichend um eine vollschichtige Tätigkeit bemüht. Auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit hat ein Arbeitnehmer im mittleren Erwerbsalter eine reale Beschäftigungschance und kann daher nicht von vornherein auf Bewerbungen verzichten.

Es kann angenommen werden, dass eine ungelernte, aber erfahrene Bürokraft den Mindestlohn von 8,50 Euro erzielen kann.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2014, Az. 9 UF 159/13

Handels- und Gesellschaftsrecht

BGH: Bestellung eines Dritten zum Liquidator

Wenn die gesetzlich vorgesehene gemeinschaftliche Geschäftsführung aller Gesellschafter wegen des Zuschnitts der Gesellschaft als Publikumsgesellschaft nicht praktikabel erscheint und es daher zur Wahrung der Handlungsfähigkeit naheliegt, die Geschäftsführungsaufgaben im Stadium der Liquidation auf eine oder einzelne Person(en) zu übertragen, widerspricht es nicht grundsätzlich den Interessen der übrigen Gesellschafter, anstelle eines Gesellschafters einen Dritten als Liquidator zu bestellen, der an dem Ergebnis der Auseinandersetzung kein unmittelbares Eigeninteresse hat. § 146 Abs. 1 Satz 1 HGB lässt für die offene Handelsgesellschaft die Bestellung eines Nichtgesellschafters als Liquidator ausdrücklich zu. Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt dies entsprechend.

Eine auf Vertragsänderungen bezogene Mehrheitsklausel genügt jedenfalls in einer Publikumsgesellschaft, um die Bestellung eines Liquidators durch entsprechenden Mehrheitsbeschluss zu ermöglichen. Der sogenannte Bestimmtheitsgrundsatz, der eine engere Sichtweise rechtfertigen konnte, hat für die formelle Legitimation einer Mehrheitsentscheidung keine Bedeutung.

BGH, Urteil vom 17.09.2013, Az. II ZR 68/11

BGH: Voraussetzungen der eingeschränkten Haftung der Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten

Die Vorschrift des § 708 BGB schränkt die Haftung der Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten ein, indem sie an die Stelle der nach § 276 Abs. 2 BGB maßgebenden verkehrserforderlichen Sorgfalt den Maßstab der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten setzt. An den Beweis, in ei-genen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anzuwenden, sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Umstand, dass der Gesellschafter sich durch die schadensbegründende Handlung zugleich selbst geschädigt hat, reicht zum Nachweis der nicht auf den konkreten Schädigungsfall, sondern auf das generelle Verhalten des Schädigers in dem entsprechenden Pflichtenkreis abstellenden Entlastungsvoraussetzungen des § 708 BGB nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Juni 1989, II ZR 128/88, WM 1989, 1850 ff.).

BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. II ZR 391/12

BGH Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Einberufungsmängeln

Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können bei Personengesellschaften zur Nichtigkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, vereitelt wird. Der Einladungsmangel führt aber nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sein Zustandekommen durch den Fehler beeinflusst ist.

BGH, Urteil vom 11.03.2014, Az. II ZR 24/13

BGH: Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer GmbH & Co. KG: Vertragsänderung mit Vereinbarung einer Gehaltserhöhung im Insichgeschäft

Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges Einverständnis der Gesellschafterversammlung der GmbH, ist die Vertragsänderung nach § 181 BGB schwebend unwirksam. Wird die Änderung nicht genehmigt, hat er nach den Grundsätzen des Anstellungsverhältnisses auf fehlerhafter Vertragsgrundlage einen An-spruch auf die erhöhte Vergütung, wenn er seine Tätigkeit mit Kenntnis des für den Vertragsschluss zuständigen Organs oder zumindest eines Organmitglieds von der Erhöhungs-vereinbarung fortgesetzt hat.

BGH, Urteil vom 15.04.2014, Az. II ZR 44/13

Mietrecht

BGH: Fehlende Angabe von Kündigungsgründen führt zu keiner Schadensersatzpflicht des Vermieters

Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche, vorliegend die Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts, herleiten kann.

BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. VIII ZR 9/10

Steuerrecht

BFH: Schenkungssteuerpflicht für Zuwendung unter Eheleuten besteht auch bei Übertragung des Vermögensstandes eines Einzelkontos

Die Übertragung des Vermögensstandes eines Einzelkontos auf den Ehegatten ist schenkungssteuerpflichtig. Beruft sich der Beschenkte darauf, dass ihm bereits vorher ein Anteil des Kontostandes zuzurechnen war und er insoweit nicht bereichert ist, hat er dafür die Beweislast zu tragen.
Insbesondere Kontovollmachten des Beschenkten für das Konto des Schenkenden genügen jedoch nicht als ausreichender Beweis für die Annahme gemeinsamen Vermögens. Dies betrifft nicht die Vermögensstandübertragungen von gemeinsamen Ehegattenkonten.

BFH, Urteil vom 29.06.16, Az. II R 41/14

BFH: Kein Abzug von Krankheitskosten im Rahmen des Selbstbehalts als Sonderausgaben nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 a EStG

Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen seiner Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart, kann die ihm durch Krankheit tatsächlich entstandenen Kosten nicht als Sonderausgaben nach  § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 a EStG geltend machen.
Die Kosten des Selbstbehalts stellen keine Gegenleistung für das Erlangen eines Versicherungsschutzes dar und sind folglich kein Beitrag "zu" einer Krankenversicherung. Die selbstgetragenen Krankheitskosten stellen jedoch eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG dar. Sie sind aber nur in Höhe der Überschreitung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG anrechenbar. 

BFH, Urteil vom 01.06.2016, Az. X R 43/14

BFH: Keine Minderung der Grunderwerbsteuer bei Insolvenz des Käufers

Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ändert sich nicht dadurch, dass der Käufer im Zuge der Insolvenz ganz oder teilweise ausfällt.
Die Grunderwerbsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem vereinbarten Kaufpreis und der daraus resultierenden Forderung. Besondere Umstände können einen anderen Wert begründen, hierzu zählt jedoch nicht, ob der Käufer der Forderung tatsächlich vollumfänglich nachkommt.

BFH, Urteil vom 12.05.2015, Az. II R 39/14

BFH: Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Ausschlusses des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten

Der Bundesfinanzhof setzt das Verfahren aus. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.

BFH, Entscheidung vom 17.7.2014, Az. VI R 72/13

BFH: Die Tätigkeit eines Politberaters ist gewerblich

Liegt der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen in der umfangreichen Informationsbeschaffung rund um spezielle aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und der diesbezüglichen Berichterstattung gegenüber seinen Auftraggebern, erzielt er damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt weder eine schriftstellerische noch eine wissenschaftliche oder eine journalistenähnliche Tätigkeit aus.

BFH, Urteil vom 14.5.2014, Az. VIII R 18/11

BFH: Wirkung der strafbefreienden Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung

Eine strafbefreiende Erklärung ist unwirksam, wenn ihr keine Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit zugrunde liegt. Die durch die Abgabe der Erklärung bewirkte Steuerfestsetzung ist in diesem Fall jedenfalls zur Beseitigung eines Rechtsscheins aufzuheben. Gleiches gilt, wenn das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit nicht festgestellt werden kann.

BFH, Urteil vom 1.10.2014, Az. II R 6/13

BFH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Sportpferd

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sportpferd nicht anzuwenden.

BFH, Urteil vom 2.7.2014, Az. XI R 4/13

BFH: Kindergeld bei freiwilligem Wehrdienst

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der freiwillige Wehrdienst nicht in den Katalog der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgenommen wurde.

Abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall kann der freiwillige Wehrdienst eine Maßnahme der Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellen.

BFH, Urteil vom 3.7.2014, Az. III R 53/13








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